In Deutschland unterliegen Gewinne aus CFD-Geschäften (Contracts for Difference) der Abgeltungsteuer. Hier sind die wichtigsten Punkte zur Berechnung und Abführung der Steuer:
1. Steuerberechnung bei CFDs
Steuersatz:
Gewinne aus CFDs werden mit 25 % Abgeltungsteuer besteuert.
Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag (Soli) und ggf. Kirchensteuer (je nach Bundesland 8–9 %).
Effektiver Steuersatz: ca. 26,375 % bis 27,995 %.
Verluste aus CFDs können mit Gewinnen aus anderen Kapitalanlagen (z. B. Aktien, ETFs) verrechnet werden.
Nicht genutzte Verluste können in Folgejahre vorgetragen werden.
Freibetrag:
Der Sparer-Pauschbetrag (€ 1.000 pro Person/Jahr, € 2.000 für Verheiratete) kann genutzt werden, um Gewinne steuerfrei zu halten.
2. Wer führt die Steuer ab?
- Inländische Broker (z. B. deutsche oder EU-Broker mit deutscher Steuerpflicht):
- Sind verpflichtet, die Abgeltungsteuer automatisch abzuführen (Quellensteuer).
- Der Broker überweist die Steuer direkt an das Finanzamt.
- Der Anleger erhält eine Steuerbescheinigung (jährlich).
- Ausländische Broker (z. B. nicht-EU-Broker ohne deutsche Steuerabwicklung):
- Der Anleger muss Gewinne selbst in der Anlage KAP der Einkommensteuererklärung angeben.
- Verluste müssen aktiv geltend gemacht werden.
3. Besonderheiten bei CFDs
- Hebelwirkung: Die Besteuerung erfolgt auf den realisierten Gewinn, nicht auf den Hebel.
- Steuerfreie Privatgeschäfte: Falls der Broker keine Steuer abführt, muss der Anleger die Gewinne selbst deklarieren (sonst Steuerhinterziehung!).
Fazit
- Bei deutschen Brokern wird die Steuer automatisch abgeführt.
- Bei ausländischen Brokern muss man selbst die Steuer erklären.
- Verluste können mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.
Falls du unsicher bist, lohnt sich ein Blick in die Steuerunterlagen des Brokers oder eine Beratung durch einen Steuerberater.
